Rathaus – Elektronische Kommunikation

Die Gemeinde Hochkirch bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren gemäß dem Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Zugangsvoraussetzungen für elektronische Dokumente:
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nicht alle Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Wir können standardmäßig nur folgende Dateiformate verarbeiten:

  • Adobe Acrobat (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Microsoft Word ab Version Word 2003(.docx)
  • Microsoft Excel ab Version Excel 2003(.xlsx)
  • Microsoft PowerPoint ab Version PowerPoint 2013(.pptx)
  • komprimierte Archive (.zip)
  • Grafikobjekte (.tif, .jpg, .gif)

E-Mails dürfen eine Gesamtgröße von 16 MB nicht überschreiten.